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   RG, 28.04.1914 - Rep. VII. 79/14   

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https://dejure.org/1914,26
RG, 28.04.1914 - Rep. VII. 79/14 (https://dejure.org/1914,26)
RG, Entscheidung vom 28.04.1914 - Rep. VII. 79/14 (https://dejure.org/1914,26)
RG, Entscheidung vom 28. April 1914 - Rep. VII. 79/14 (https://dejure.org/1914,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerversicherung. Veräußerung der versicherten Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 84, 409
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 25/17

    Haushalt-Glasversicherung: Versicherungsschutz für Gebäudeverglasung nach

    § 95 Abs. 1 VVG setzt voraus, dass "die versicherte Sache" veräußert wird, dass also, mit anderen Worten, die veräußerte Sache im - insoweit maßgeblichen, vgl. RG, Urteil vom 28. April 1914 - VII 79/14, RGZ 84, 409; BGH, Urteil vom 30. Januar 1987 - V ZR 32/86, BGHZ 99, 385 = VersR 1987, 903; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 95 Rn. 8 - Zeitpunkt des Eigentumsüberganges noch die "versicherte Sache" ist (Martin, VersR 1989, 560; Reusch, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 95 Rn. 95).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer

    Entscheidend hierfür ist - den Hinweisen der Beklagten aus deren Schreiben vom 26. Juli 2018 entsprechend - grundsätzlich der Zeitpunkt des Rechtserwerbs, d.h. - hier - derjenige der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch, vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1987 - V ZR 32/86, BGHZ 99, 385 = VersR 1987, 903; RG, Urteil vom 28. April 1914 - VII 79/14, RGZ 84, 409).
  • BGH, 30.01.1987 - V ZR 32/86

    Herausgabe einer Feuerversicherungssumme and en

    Zeitpunkt des Vertragsübergangs ist die sachenrechtliche Vollendung des Erwerbs, der bei Grundstücken erst nach Auflassung und Eintragung eintritt (vgl. RGZ 84, 409, 410; 170, 285, 290; BGH Urt. v. 4. März 1955, V ZR 56/54, LM Nr. 1 zu § 281 BGB; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 69 Anm. 3 a).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 244/85

    Veräußerung einer Sache in der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung

    Die Rechtsprechung (vgl. RGZ 84, 409, 114, 316; BGH, Urteil vom 8.2.1965 - II ZR 171/62 - VersR 1965, 425, 427 [BGH 08.02.1965 - II ZR 171/62]; Senat, Urteil vom 11.2.1987 - IVa ZR 194/85 - zur Veröffentlichung bestimmt) hat für die Frage der Veräußerung der versicherten Sache stets darauf abgestellt, ob ein rechtsgeschäftlicher Eigentumsübergang nach bürgerlichem Recht vorliegt.
  • BGH, 03.02.1959 - V BLw 28/58

    Veräußerung von Hofesgrundstücken (§ 13 HöfeO)

    Fir die Annahme, daß etwa der Gesetzgeber der Höfeordnung den Begriff der Veräußerung in einem anderen Sinne verstanden haben könnte, als er allgemein aufgefaßt wird (vgl. z.B. für den Fall des § 571 BGB: RGZ 84, 409, 411), liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Ob Fälle denkbar sind, in denen das Eigentum des Versicherungsnehmers nur noch formale Bedeutung hat, insbesondere ob etwa der Eigentümer eines bebauten Grundstücks, wenn das auf diesem Grundstück stehende Gebäude nach dem Übergang der Gefahr auf den Käufer durch Brand zerstört wird und der Kaufpreis im Zeitpunkt des Brandes bereits voll bezahlt war, durch die Zerstörung des Gebäudes keinen Schaden erleidet (vgl. RGZ 84, 409 [413]; RG JW 1934, 552), mag dahingestellt bleiben; denn um einen solchen Fall handelt es sich hier nicht.
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